-
In der letzten Stadtratssitzung informierte die Sinziger Stadtverwaltung auf Antrag des Stadtrates die Öffentlichkeit über den aktuellen Sachstand des Verfahrens zum geplanten Nahversorgungszentrum.
In einem Aktenvermerk vom 12.12.2018 wird zum Bauleitverfahren bezüglich des Bebauungsplans darauf verwiesen, dass der Aufstellungsbeschluss am 28.05.2015 vom Stadtrat gefasst wurde und ein Abwägungsbeschluss nach Offenlage zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden, Nachbarkommunen sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange am 18.05.2017 erfolgte.
Vorbehaltlich der Raumordnungsprüfung wurde die Offenlage des B-Plans im Mai 2017 beschlossen
Seit Mai 2017 ruht das Bebauungsplanverfahren, dessen nächster Schritt ein förmliches Beteiligungsverfahren (Offenlage) ist. Diese Offenlage wurde am 18.05.2017 in einem sogenannten Vorratsbeschluss beschlossen: „Die vorliegenden Verfahrensunterlagen werden anerkannt und die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Bebauungsplanaufstellungsverfahren die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen, sobald das Ergebnis der raumordnerischen Prüfung vorliegt.“ (Niederschrift der Stadtratssitzung vom 18.05.2017, Beschluss 2 aus TOP 1)
Nahversorgungszentrum: Abwägungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans überfällig
Im gleichen Aktenvermerk vom 12.12.2018 wird zur Änderung/Anpassung des Flächennutzungsplans darauf verwiesen, dass der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans am 18.05.2017 erfolgte und dass der Abwägungsbeschluss auf Grund des noch offenen Verfahrens zur raumordnerischen Prüfung zurückgestellt sei.
Die für die Änderungsabsichten maßgeblichen Ziele der Raumordnung sind bindend und deshalb nicht abwägbar. Deshalb ist der erste Abwägungsbeschluss überfällig, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Offenlage von Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren erfolgt. Jedenfalls ist das laufende Raumordnungsprüfverfahren hierfür kein Hindernis.
In einem weiteren Verfahren wurde zwischenzeitlich der Abwägungsbeschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, in den die Änderungen zum NVZ redaktionell eingearbeitet sind, in der Stadtratssitzung vom 30.11.2017 gefasst, ohne dass die Ergebnisse der Raumordnungsprüfung vorgelegen hatten. Der Offenlage zur Neuaufstellung stehen nach Ausführungen der Kreisverwaltung u.a. Mängel in der Fortschreibung des Landschaftsplans entgegen.
Bewusste Verzögerung und versuchte Einflussnahme auf Raumordnungsprüfung?
Es drängt sich die Frage auf, ob seitens der Sinziger Stadtverwaltung bzw. durch Bürgermeister Andreas Geron hier versucht wird, die Verfahren unnötig in die Länge zu ziehen.
Im öffentlichen Aktenvermerk vom 12.12.2018 ist weiter zu lesen, dass im Zuge des Prüfverfahrens ein behördeninternes Gespräch stattgefunden hat. „Es ging inhaltlich insbesondere darum, die bebauungsplanrechtlichen Rahmenbedingungen anhand des bestehenden Bebauungsplanes und den naturschutzrechtlichen Grenzen abzuklären“, schreibt das städtische Bauamt. Dieses bestätigte die Kreisverwaltung: „Es ging insbesondere darum, die bauplanerischen Rahmenbedingungen, die hier sehr komplex sind, mit der Stadt Sinzig als Trägerin der Planungshoheit abzuklären“ (07.12.2018, Rhein-Zeitung). Damit widersprechen sowohl die Kreisverwaltung als auch das Bauamt in Sinzig den Einlassungen des Bürgermeisters, der u.a. noch am 01.12.2018 dem General-Anzeiger gegenüber versichert: „Gegenstand meiner Gespräche mit dem Kreis war die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für das gesamte Stadtgebiet. Insoweit liegt keine Befangenheit vor.“ (General-Anzeiger vom 01.12.2018).
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
ppb – planungs – projektierungsbüro
Herr Rolf Bläsius
Kanalstraße 17
80538 München
Deutschlandfon ..: 01573 5185069
web ..: https://nvz-sinzig.de/
email : r.blaesius@nvz-sinzig.deGegenstand des Unternehmens sind die Akquise, Kauf und/oder Weiterverkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Entwicklung von Grundstücken oder Gebäuden sowie die Vermittlung von Grundstücken, Immobilien oder Betreibungsgesellschaften.
Pressekontakt:
ppb – planungs – projektierungsbüro
Herr Rolf Bläsius
Kanalsztraße 17
80538 Münchenfon ..: 01573 5185069
web ..: https://nvz-sinzig.de/
email : r.blaesius@nvz-sinzig.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Informieren.eu verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diese Informationen verlinken? Der Quellcode lautet:
Informationen der Sinziger Stadtverwaltung irreführend
veröffentlicht am 16. Januar 2019 in der Rubrik Presse - News
Dieser Content wurde auf Informieren 2531 x angesehen • Content-ID 65701
Informationen der Sinziger Stadtverwaltung irreführend
Lesezeit dieser Information ca. 2 Minuten, 12 Sekunden
News-ID 65701
auf Informieren suchen
neu veröffentlicht – jetzt informieren
- Einwandererhilfe Ungarn Hilfe zur Selbsthilfe bei bürokratischen Hürden in Ungarn
- Die Experten der Immobilienverwaltung Maskus GmbH übernehmen die Sondereigentumsverwaltung
- Abitibi Metals: Bedeutender Fortschritt in der Explorationsstrategie
- General Atomics und EDGE gehen Partnerschaft hinsichtlich Herstellung, Prüfung und Reparatur elektromechanischer Systeme ein
- Die goldene Gelegenheit – Royalty-Unternehmen
- Silber wird noch heller glänzen
- Parkett in Hamburg: Slody Dielenboden und Parkett
- Realbotix bringt Robotic AI Vision System auf Markt
- Positive Phase-II-Daten aus klinischer Studie zu RECCE® 327 Gel unterstützen Beschleunigung des Vermarktungsprozesses
News bloggen – Leser informieren
Betreiben Sie Öffentlichkeitsarbeit im Internet (online PR). Berichten Sie was für News es bei Ihnen gibt. Das schafft Traffic auf die eigene Seite.
News und Informationen manuell auf diversen Portalen verbreiten kostet viel Zeit. Diese Arbeit nimmt Ihnen der Presseverteiler Connetar ab. Mit einem Klick wird dieser auch auf diesem Portal erscheinen. Testen Sie den Presseverteiler kostenlos.
News und Informationen manuell auf diversen Portalen verbreiten kostet viel Zeit. Diese Arbeit nimmt Ihnen der Presseverteiler Connetar ab. Mit einem Klick wird dieser auch auf diesem Portal erscheinen. Testen Sie den Presseverteiler kostenlos.
Informieren – Archiv
Informieren und Werben