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TÜV TRUST IT GmbH Unternehmensgruppe TÜV AUSTRIA mit breitem Leistungsangebot für Anbieter
Mit elDAS-VO besteht seit 2016 eine gültige Verordnung, auf deren Basis die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste EU-weit und innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums geregelt sind. Sie ermöglicht die digitale Datenkommunikation EU-weit vollständig medienbruchfrei und rechtsverbindlich. TÜV TRUST IT unterstützt die Anbieter von elektronischen Ident- (eID) und Vertrauensdiensten (VDA) mit einem breiten Leistungsangebot.
Weil es in der Vergangenheit an Rechtssicherheit beim grenzüberschreitenden digitalen Datenaustausch im europäischen Wirtschaftsraum mangelte, regelt seit etwa drei Jahren die EU-Verordnung elDAS-VO den europaweit einheitlichen Umgang mit elektronischen Vertrauensdiensten und mit Identifizierungen von Personen und Unternehmen. Betroffen davon sind Unternehmen, die elektronische Zertifikate ausstellen, Signaturen oder Zeitstempel erzeugen oder prüfen, sogenannte Bewahrungsdienste oder elektronische Zustelldienste wie die De-Mail anbieten. Doch wie können Anwender von elektronischen Ident- (eID) und Vertrauensdiensten (VDA) die gesetzlichen Anforderungen erfüllen?
Hierfür bietet die TÜV TRUST IT GmbH ein breites Leistungsportfolio an. Sie auditiert und zertifiziert über ihre akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle Unternehmen für deren Tätigkeit als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter. Gleichzeitig wird ihnen ein Konformitätsbewertungsbericht (CAR) nach den besonderen Anforderungen der eIDAS-VO ausgestellt, auf Wunsch ergänzt durch ein Zertifikat, das die Erfüllung der hohen Anforderungen der eIDAS-VO unterstreicht. Ebenso prüft TÜV TRUST IT Vertrauensdiensteanbieter und zertifiziert sie nach relevanten Spezifikationen der ETSI EN-Reihe. Bedarfsweise erhalten diese Anbieter zusätzliche Audit-Attestate zum Nachweis ihrer betrieblichen Eignung gegenüber Browser-Herstellern wie Google, Mozilla oder Microsoft. Zudem kann der Vertrauensdienstebetrieb betreut und für die Aufrechterhaltung der Zulassung gesorgt werden.
„Idealerweise unterstützen wir Vertrauensdiensteanbieter aber schon deutlich früher, nämlich in der Phase der Vorbereitung ihres Betriebs“, betont Clemens Wanko, Bereichsleiter Trust Infrastructure bei der TÜV TRUST IT. „Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Auslegung von gesetzlichen wie normativen Anforderungen und geben Hilfestellung bei der richtigen Interpretation und Anwendung oder in der Kommunikation mit Kunden, Aufsichtsstellen und Behörden.“
Ebenso unterstützt der Security-Spezialist bei der Projektierung und werden Schulungen und Workshops angeboten. „Die Einhaltung der angestrebten Normenanforderungen kann hierdurch zielstrebig und kosteneffizient erreicht werden“, urteilt Wanko.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
TÜV TRUST IT GmbH
Frau Mariana Schäfer
Waltherstraße 49-51
51069 Köln
Deutschlandfon ..: +49 )0)221 96 97 89 – 0
fax ..: +49 )0)221 96 97 89 – 12
web ..: http://www.it-tuv.com
email : info@it-tuv.comDie TÜV TRUST IT GmbH ist bereits seit vielen Jahren erfolgreich als IT-TÜV tätig und gehört zur Unternehmensgruppe TÜV AUSTRIA. Von ihren Standorten Köln und Wien aus fungiert das Unternehmen als der neutrale, objektive und unabhängige Partner der Wirtschaft. Im Vordergrund stehen dabei die Identifizierung und Bewertung von IT-Risiken. Die Leistungen konzentrieren sich auf die Bereiche Management der Informationssicherheit, Mobile Security, Cloud Security, Sicherheit von Systemen, Applikationen und Rechenzentren, IT-Risikomanagement und IT-Compliance.
Pressekontakt:
denkfabrik groupcom GmbH
Herr Wilfried Heinrich
Pastoratstraße 6
50354 Hürthfon ..: 02233 / 6117 – 72
web ..: http://www.denkfabrik-group.com
email : wilfried.heinrich@denkfabrik-group.comDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Elektronische Vertrauensdienste elDAS-konform gestalten
veröffentlicht am 12. Februar 2019 in der Rubrik Presse - News
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Elektronische Vertrauensdienste elDAS-konform gestalten
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