-
Eine Feststellung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur generellen Arbeitszeiterfassung erhitzt derzeit die Gemüter. Lesen Sie hier, weshalb Reaktionen wie „Ein Paukenschlag!“ maßlos übertrieben sind.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat im Rahmen einer Urteilsbegründung am 13. September 2022 festgestellt, dass in Deutschland seit drei Jahren eine Verpflichtung zur generellen Arbeitszeiterfassung bestehe (Urteil 1 ABR 22/21).
In den aktuellen Beiträgen renommierter Fachblätter zum Urteil des BAG werden immergleiche, markige Ausrufe wie „Ein Paukenschlag!“, „Ein Meilenstein!“ oder „Eine faustdicke Überraschung“ von Arbeitsrechtsexperten und Arbeitgebervertretern zitiert.
Überraschend ist aber weder die Feststellung des BAG noch die Reaktion darauf. Denn tatsächlich hat bereits 2019 der Europäische Gerichtshof (EuGH) alle EU-Mitgliedsstaaten zur Einrichtung eines „objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems“ zur Erfassung der geleisteten täglichen Arbeitszeit verpflichtet.
Der EuGH versäumte allerdings die Benennung einer Umsetzungsfrist ebenso wie Empfehlungen oder Vorgaben zur Einführung einer generellen Arbeitszeiterfassung. Was die damalige Bundesregierung dazu veranlasste, das Urteil lediglich als Empfehlung anzunehmen, dessen Notwendigkeit zu prüfen (!) und eine Umsetzung zu vertagen.
Den Arbeitgeberverbänden war das nur recht, schließlich wäre die Einführung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung teilweise sehr kostenaufwändig. Schon 2019 bezeichneten sie das EuGH-Urteil als „Rückfall in die Steinzeit“ und beschworen die Schreckensvision einer „generellen Wiedereinführung der Stechuhr im 21. Jahrhundert“ herauf.
Bei derart bildhafter Sprache verwundert es nicht, dass das bloße Bestätigen der Rechtmäßigkeit der EuGH-Vorgabe (wir erinnern uns, Einführung einer generellen Arbeitszeiterfassung) durch das Bundesarbeitsgericht von manchen Arbeitgebervertretern als „ein Paukenschlag“ wahrgenommen wird. Offenbar hatte man nach drei Jahren nicht mehr mit deren Umsetzung gerechnet.
Dabei beinhaltet der Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung unter Kanzler Olaf Scholz den Entwurf für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes, um die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes von 2019 zur Arbeitszeiterfassung umsetzen zu können. Kein Grund zur Aufregung also. Von einer „faustdicken Überraschung“ kann keine Rede sein.
Im Blog-Beitrag Das BAG und die generelle Zeiterfassung: Ein Paukenschlag? der SIEDA GmbH werden die Hintergründe des EuGH- und BAG-Urteils, die Reaktionen und moderne Möglichkeiten zur Arbeitszeiterfassung beleuchtet. Damit die Urteile Ihren Schrecken verlieren und die Stechuhr im Ruhestand verbleiben kann.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
SIEDA GmbH
Herr Holger Montag
Am Hinkelstein 4
67663 Kaiserslautern
Deutschlandfon ..: 0631363015888
fax ..: 063136301533
web ..: http://www.sieda.com
email : montag@sieda.comDer Blog-Beitrag ist Teil des großen SIEDA-Blogs auf www.sieda.com.
Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.
Pressekontakt:
SIEDA GmbH
Herr Holger Montag
Am Hinkelstein 4
67663 Kaiserslauternfon ..: 0631363015888
web ..: http://www.sieda.com
email : montag@sieda.comDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Informieren.eu verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diese Informationen verlinken? Der Quellcode lautet:
Crash, Bumm, Bäng: Das Bundesarbeitsgericht, die generelle Zeiterfassung und die Arbeitgeberverbände
veröffentlicht am 14. Oktober 2022 in der Rubrik Presse - News
Dieser Content wurde auf Informieren 26 x angesehen • Content-ID 106256
Crash, Bumm, Bäng: Das Bundesarbeitsgericht, die generelle Zeiterfassung und die Arbeitgeberverbände
Lesezeit dieser Information ca. 1 Minuten, 41 Sekunden
News-ID 106256
auf Informieren suchen
neu veröffentlicht – jetzt informieren
- In Steinburg sind die Molche los – SH Netz überprüft Gastransportleitung zwischen Brokdorf und Hochfe
- Diskussion über Stilllegung oder Umwidmung von kommunalen Gasnetzen
- KPOP Fusion 2024, die Tour für die Community und mit der Community.
- Wir bieten Ihnen eine erstklassige Computerentsorgung in Remich (Luxembourg) und das sogar kostenfrei.
- NurExone Biologic Inc. kündigt strategische Expansion auf die US-Finanzmärkte mit Genehmigung des Listing-Antrags auf OTCQB und DTC-Eignung an
- Medigene präsentiert 6-tägiges Herstellungsverfahren für TCR-T-Therapien mit ausgeprägten Stammzelleigenschaften
- TAG Oil beginnt mit dem Rückfluss bei der Horizontalbohrung BED4-T100
- Trillion Energy veröffentlicht Reservenbericht für das Jahr 2023
- Auch Auto/Kfz-Seiten nehmen mit guten Chancen am „RankensteinSEO“-Wettbewerb teil!
News bloggen – Leser informieren
Betreiben Sie Öffentlichkeitsarbeit im Internet (online PR). Berichten Sie was für News es bei Ihnen gibt. Das schafft Traffic auf die eigene Seite.
News und Informationen manuell auf diversen Portalen verbreiten kostet viel Zeit. Diese Arbeit nimmt Ihnen der Presseverteiler Connetar ab. Mit einem Klick wird dieser auch auf diesem Portal erscheinen. Testen Sie den Presseverteiler kostenlos.
News und Informationen manuell auf diversen Portalen verbreiten kostet viel Zeit. Diese Arbeit nimmt Ihnen der Presseverteiler Connetar ab. Mit einem Klick wird dieser auch auf diesem Portal erscheinen. Testen Sie den Presseverteiler kostenlos.
Informieren – Archiv
Informieren und Werben