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Am 13. August 2005 trat die Europäische WEEE-Directive (Waste of Electrical and Electronic Equipment) in den EU-Ländern in Kraft, aus der sich das deutsche Elektrogerätegesetz (ElektroG) ableitete.
Durch das ElektroG wurden Hersteller und Vertreiber in die Hersteller- und Produktverantwortung genommen und verpflichtet, für Rückgabemöglichkeiten von Elektroaltgeräten zu sorgen bzw. diese zurückzunehmen und diese umweltschonend zu entsorgen.Um Ihrer Rücknahmepflicht und anderen Pflichten aus der WEEE-Directive bzw. dem ElektroG nachzukommen, nutzen die Hersteller Rücknahmesysteme und Dienstleister bereits seit zwei Jahrzehnten. Als solches Rücknahmesystem unterstützt Lightcycle Hersteller und Vertreiber seit nunmehr zwei Jahrzehnten dabei, ihre zahlreichen gesetzlichen Anforderungen aus dem ElektroG zu erfüllen.
WEEE-Gesetzgebung und ElektroG: Verpflichtungen für Hersteller und Importeure
Die europäische WEEE-Richtlinie und das deutsche ElektroG setzen klare Vorgaben für die Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Altgeräte entweder selbst zurückzunehmen bzw. Rückgabemöglichkeiten zu schaffen und die ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen.Lightcycle hat seit zwei Jahrzehnten Erfahrung in der Umsetzung der ElektroG-Pflichten
Seit der Einführung des ElektroG unterstützt Lightcycle Unternehmen dabei, ihre gesetzlichen Verpflichtungen schnell und effizient umzusetzen. Mit einem umfassenden Serviceangebot sorgt Lightcycle dafür, dass Unternehmen die Anforderungen der WEEE-Richtlinie und des ElektroG problemlos erfüllen können.Zu den angebotenen Leistungen gehören unter anderem:
– Schnelle und unkomplizierte Registrierung bei der Stiftung EAR
– Erstellung einer insolvenzsicheren Garantie
– Vollständiges Reporting an die Stiftung EAR mit Datenerhebung und -bearbeitung im EAR-Portal
– Abholung, optimierter Transport und fachgerechtes Recycling der Elektroaltgeräte
– Bereitstellung eines bundesweiten Sammelstellennetzes für Lampen
– Erfüllung Ihrer InformationspflichtenNachhaltigkeit und Ressourcenschonung im Fokus
Neben der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen setzt Lightcycle auf nachhaltige Lösungen und hilft Unternehmen, ihren ökologischen Fußabdruck zu verringern. Durch die langjährige Erfahrung und Expertise sorgt Lightcycle dafür, dass Unternehmen nicht nur gesetzeskonform handeln, sondern auch aktiv zur Ressourcenschonung, Kreislaufwirtschaft und einem besseren Umweltschutz beitragen.Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
Frau Pauline Beier
Elsenheimerstr. 55a
80687 München
Deutschlandfon ..: Tel.: +49 (0)30 61 002117
web ..: https://www.lightcycle.de
email : redaktionsbuero@lightcycle.deÜber Lightcycle
Lightcycle ist ein nicht gewinnorientiertes Gemeinschaftsunternehmen führender Lichthersteller und organisiert bundesweit die Rücknahme ausgedienter Leuchtstoffröhren, LED- und Energiesparlampen sowie Leuchten und bietet Services zur Erfüllung des Elektroaltgerätegesetzes (ElektroG) an. Lightcycle ist als beauftragter Dritter berechtigt, ausgediente Lampen und Leuchten zurückzunehmen. Kleine Mengen an Altlampen gehören in Sammelboxen im Handel oder auf den Wertstoffhof. Größere Mengen ab 50 Stück können an den Lightcycle Großmengensammelstellen abgegeben werden. Bei Sanierungsprojekten bietet Lightcycle eine Containergestellung und Direktabholung zur fachgerechten Entsorgung an. Lightcycle führt die gesammelten Lampen und Leuchten einem fachgerechten und gesetzeskonformen Recycling zu, wodurch die Wiederverwertung wertvoller Rohstoffe sichergestellt wird. Mehr Informationen finden Sie unter www.lightcycle.de, die nächstgelegene Großmengen- und Kleinmengen-Sammelstelle unter www.sammelstellensuche.de.
Pressekontakt:
Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
Frau Pauline Beier
Elsenheimerstr. 55a
80687 Münchenfon ..: Tel.: +49 (0)30 61 002117
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email : redaktionsbuero@lightcycle.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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20 Jahre WEEE-Gesetzgebung
veröffentlicht am 27. August 2025 in der Rubrik Presse - News
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