• Ohne einen effiziente Büroreinigung geht es nicht: Das Büro ist Lebens- und Arbeitsraum für Ihre Belegschaft und Werberaum im Kontakt mit Ihren Kunden und Geschäftspartnerinnen.

    Tipp 1: Zuständigkeiten klären, Service beauftragen

    § 618 BGB legt fest, dass Arbeitgeber und -geberinnen für die Sicherheit und den Erhalt der Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich sind. Das bedeutet für das Büro: Für Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen darf keine gesundheitliche Gefahr bestehen. Um das zu gewährleisten, müssen Sie die Räumlichkeiten regelmäßig reinigen. Aber wie sieht eine effiziente Büroreinigung aus? Was muss da überhaupt alles getan werden, und welche Arbeiten sind in welcher Frequenz nötig?

    Es gibt in jedem Büro ein paar besonders kritische Bereiche, die auf täglicher Basis oder sogar mehrmals täglich gereinigt werden sollten. Das sind beispielsweise die Toiletten, die Empfangs- und Besucher Bereiche sowie alle Örtlichkeiten, an denen Lebensmittel verarbeitet oder konsumiert werden. Andere Bereiche benötigen weniger Aufmerksamkeit. Was regelmäßig gesäubert wird, fällt unter die sogenannte Unterhaltsreinigung. Für die sanitären Anlagen gilt das ebenfalls: Je nach Anzahl und Frequentierung reinigen Sie die Toiletten zumindest einmal täglich, gegebenenfalls häufiger. Dabei sollte auch immer wieder kontrolliert werden, ob noch ausreichend Papier in den Kabinen und an den Waschbecken sowie Seife und Desinfektionsmittel vorhanden sind.

    Wenn Sie wissen, was in welcher Frequenz gereinigt werden muss, können Sie einen Plan aufstellen. Beziehen Sie Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ein: Sie dürfen Zuständigkeiten verteilen. Vielleicht wollen Sie einen Küchendienst organisieren? Dann ist im wöchentlichen oder monatlichen Wechsel immer jemand anders dafür zuständig, die Spülmaschine ein- und auszuräumen, anzustellen, die Arbeitsflächen in der Küche sauber zu halten und die Kaffeemaschine zu reinigen.

    Für eine effiziente Büroreinigung bietet sich die Beauftragung eines Reinigungsservices an. Und wenn Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen keine Verantwortung für ihre eigenen Arbeitsbereiche und den Aufenthaltsraum zeigen, können auch diese Bereiche von einem Reinigungsservice in Ordnung gehalten werden.

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    Tipp 2: Gut planen
    Es wurde schon in Tipp 1 erwähnt: Gute Planung ist alles. Stellen Sie einen Putzplan auf. Wenn Sie eine Reinigungsfirma mit der Reinigung Ihrer Büroräume beauftragt haben, tun sie das zusammen mit dem Unternehmen. Legen Sie genau fest, welche Zonen im Gebäude wie häufig und vor allem wie genau gereinigt werden sollen. Auch für die Vorarbeit durch Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sollten Sie einen genauen Plan aufstellen. Es muss klar sein, wer die Spülmaschine in der Büroküche bedient, wer gegebenenfalls für das Nachfüllen von Verbrauchsmaterialien im sanitären Bereich zuständig ist und wie häufig das alles kontrolliert oder erledigt wird.

    Erfahrungsgemäß zeigen sich unter den Vorgesetzten und der Belegschaft nur dann Menschen verantwortlich, wenn die Zuständigkeiten schriftlich zugewiesen und nachvollziehbar festgelegt sind. Stellen Sie einen Reinigungsplan auf, der von den zuständigen Personen im festgelegten zeitlichen Turnus abgezeichnet werden muss. So können Sie gegebenenfalls nachvollziehen, ob die anstehenden Arbeiten erledigt wurden.

    Es geht nicht darum, Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu kontrollieren. Sinn dieser detailliert ausgearbeiteten Pläne ist vielmehr, dass die Zuständigkeiten klar sind und das auch deutlich bei der Belegschaft ankommt. Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, egal in welcher Position, muss klar sein: Für ist immer auch Lebensraum. Hier halten sie sich zwischen sechs und zehn Stunden täglich auf. Also sind sie selbst auch dafür verantwortlich, diesen Raum als Wohlfühlraum zu gestalten und zu erhalten.

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    veröffentlicht am 13. Oktober 2021 in der Rubrik Presse - News
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