-
Sämtliche Anträge des Verwaltungsrates genehmigt – Entlastung erteilt – Vorzugsaktien geschaffen
Freienbach (19.06.2023)
Die Aktionäre der Swiss Estates AG, einer auf Bestandeshaltung in der Schweiz ausgerichtete Investorin mit Fokus auf Wohnimmobilien, sind an der ordentlichen Generalversammlung vom Freitag 16. Juni 2023 sämtlichen Anträgen des Verwaltungsrates mit deutlicher Mehrheit gefolgt. Die durchschnittliche Zustimmungsrate belief sich auf 94.7 Prozent der vertretenen Aktienstimmen, wobei rund 85 Prozent der eingetragenen Stimmrechte an der ordentlichen Generalversammlung, die dieses Jahr – gemäss den Bestimmungen des mit Wirkung zum 1. Januar 2023 revidierten Aktienrechts – rein virtuell stattfand, vertreten waren.
Neben der Genehmigung der Jahresrechnung wurde im Rahmen der Abstimmungen dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung Entlastung erteilt, die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung und auch der Vergütungsbericht 2022 genehmigt sowie auch das Vergütungsmodell für das Geschäftsjahr 2023 bewilligt, was auch für die Verwendung des Bilanzgewinns gilt. Zudem hat die Generalversammlung Herrn Peter Grote, Herrn Christian Terberger und Herrn Udo Rössig mit Zustimmungsraten von weit über 90 Prozent für die gesetzliche Amtsdauer von einem Jahr wieder in den Verwaltungsrat gewählt, wobei Herr Grote auch als Präsident nahezu einstimmig bestätigt wurde. Die Revisionsstelle Treureva AG, Zürich und der unabhängige Stimmrechtsvertreter wurden ebenfalls in ihren Ämtern mit knapp 100 Prozent der abgegebenen Stimmen bestätigt.
Im Bereich der Durchführung von virtuellen bzw. hybriden Generalversammlungen arbeitet Swiss Estates AG mit dem Unternehmen Konsento AG, Badenerstrasse 549, 8048 Zürich (www.konsento.ch) zusammen. Die Aktionärinnen und Aktionäre konnten mit individuellen Zugangsdaten in das Portal der Konsento AG, über welches die virtuelle Generalversammlung abgewickelt wurde, zum Zeitpunkt der Generalversammlung – identifiziert – einloggen, Voten abgeben, sich an der Diskussion beteiligen und Anträge stellen und natürlich auch abstimmen. Das Tool stellte auch die Abstimmungsergebnisse fest und überführte diese in das Protokoll der Generalversammlung. Zudem konnten die Aktionäre mit Hilfe dieser Software auch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter instruieren sowie auch bereits vorab abstimmen. Weiter konnten sich die Aktionäre zum gegebenen Zeitpunkt (optional) visuell zuschalten.
Besonderes erwähnenswert erscheint, dass die Statuten (Satzung) der Gesellschaft dahingehend modifiziert wurden, dass die Partizipantinnen und Partizipanten der Gesellschaft zukünftig bei Ausschüttungen bevorzugt, analog zu Vorzugsaktionären nach deutschem Recht, behandelt werden, um diese Investorengruppe für das bei Partizipationsscheinen nicht gegebene Stimmrecht zu entschädigen. Dazu war beantragt, den Artikel 22 der Statuten wie folgt zu ergänzen: „Bei Dividendenausschüttungen wird den Partizipationsscheinen vorab eine Dividende von 5 Prozent ausgerichtet; am verbleibenden Gewinn sind alle Aktienarten gleichmässig beteiligt.“ Dem Antrag wurde mit 94.88 Prozent der Stimmen zugestimmt. Diese Änderungen betreffend den Partizipationsscheinen steht im Zusammenhang mit dem per 1. Januar 2023 in Kraft getretenen revidierten Schweizer Aktienrecht, welches es neu erlaubt, insgesamt bis zum Zehnfachen des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals, Partizipationskapital auszugeben (Art. 656b OR), sofern die betreffenden Titel börsenkotiert sind. Somit ist es der Gesellschaft nun gestattet, ohne Änderung der Stimmrechtsverhältnisse neue Partizipationsscheine im Umfang von bis zu CHF 75.3 Mio. (zu Nominalwerten) zu emittieren. Dies ist insbesondere von Bedeutung, da die Partizipatiionsscheine – im Gegensatz zu den Namenaktien – nicht den Einschränkungen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland („BewG“ / „Lex Koller“) unterliegen und daher auch von Personen im Ausland ohne jegliche Restriktionen erworben und gehalten werden können.
Swiss Estates AG fokussiert sich auf das langfristige Investment in Wohnbauten in den städtischen Gebieten der Schweiz, inklusive Agglomerationen der grösseren Städte. Es werden Wohnimmobilien ab 20+ Mieteinheiten auf opportunistischer Basis erworben („Undermanaged Assets“ oder „Assets mit Repositionierungspotenzial“), d.h. erworbene Renditeimmobilien werden langfristig gehalten und weiterentwickelt.
Die Titel der Swiss Estates AG sind an der BX Swiss (www.bxswiss.com) kotiert (zum geregelten Handel zugelassen).
– Namenaktien: Valor 2392655 / ISIN CH0023926550 / Tickersymbol SEAN
– Partizipationsscheine: Valor 1930453 / ISIN CH0019304531 / Tickersymbol SEAPNamenaktien unterliegen absoluten Erwerbsbeschränkungen für Personen im Ausland.
Die Partizipationsscheine der Swiss Estates AG sind auch an der Börse Düsseldorf (www.boerse-duesseldorf.de) im Primärmarkt in den Handel einbezogen (TICKER WAG / ISIN CH0019304531 / WKN A0MJ3Y).
Partizipationsscheine unterliegen keinen Erwerbsbeschränkungen und können somit auch durch Personen im Ausland erworben und gehalten werden. Partizipationsscheine werden mit Hinblick auf allfällige Dividendenausschüttungen, analog zu Vorzugsaktien, bevorzugt behandelt, um das fehlende Stimmrecht zu kompensieren.
(Ende)
Aussender:
Swiss Estates AG
Grützenstrasse 1
8807 Freienbach
SchweizAnsprechpartner:-Udo Rössig
Tel.:-+41 58 252 60 00
E-Mail:-info@swiss-estates.ch
Website:-www.swiss-estates.ch
ISIN(s):-CH0019304531 (Sonstige) CH0023926550 (Aktie)
Börse(n):-Freiverkehr in Düsseldorf (Primärmarkt)
www.irw-press.at/prcom/images/messages/2023/71010/SwissEstates06-19-23SämtlicheAnträgedesVerwaltungsratesgenehmigt.001.jpegVerantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Swiss Estates AG
Udo Rössig
Badener Strasse 290
8004 Zürich
Schweizemail : info@swiss-estates.ch
SE Swiss Estates AG fokussiert sich auf das langfristige Investment in Wohnbauten in den städtischen Gebieten der Schweiz, inklusive Agglomerationen der grösseren Städte.
Pressekontakt:
Swiss Estates AG
Udo Rössig
Badener Strasse 290
8004 Zürichemail : info@swiss-estates.ch
Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Informieren.eu verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diese Informationen verlinken? Der Quellcode lautet:
Swiss Estates AG: Ordentliche Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2022 durchgeführt
veröffentlicht am 19. Juni 2023 in der Rubrik Presse - News
Dieser Content wurde auf Informieren 87 x angesehen • Content-ID 113396
Swiss Estates AG: Ordentliche Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2022 durchgeführt
Lesezeit dieser Information ca. 3 Minuten, 15 Sekunden
News-ID 113396
auf Informieren suchen
neu veröffentlicht – jetzt informieren
- Copper One Resources Corp. gibt geänderte Bedingungen für das zuvor angekündigte Angebot von Special Warrants bekannt – Einführung von Non-Flow-Through- und Flow-Through-Special Warrants
- Blue Moon Metals erhält die Genehmigung zur Wasserverschmutzungskontrolle, die Baugenehmigung für die Abraumlagerstätte und hinterlegt eine Sanierungskaution, wodurch der Baubeginn bei seinem Springer-Wolframprojekt
- Noram treibt aktualisierte vorläufige wirtschaftliche Bewertung voran, um aktuelle Branchenstandards und das erweiterte Potenzial an kritischen Mineralen zu berücksichtigen
- Fred Zdan tritt dem FintechWerx-Team bei
- Sichere und zertifizierte Festplatten- und Datenträgervernichtung in Essen: ProCoReX Europe GmbH – Europaweit
- Neue Kooperationsmodelle für Genossenschaften: Mehr wirtschaftlicher Nutzen für Mitglieder und Regionen
- Generationswechsel in der Geschäftsstellenführung der KBU Logistik
- Reizdarmsyndrom und PMA-Zeolith: Wissenschaft bestätigt Wirkweise des optimierten Zeolith
- HARIBO als Werbeartikel: Wenn aus einem kleinen Tütchen ein großer Markenauftritt wird
News bloggen – Leser informieren
Betreiben Sie Öffentlichkeitsarbeit im Internet (online PR). Berichten Sie was für News es bei Ihnen gibt. Das schafft Traffic auf die eigene Seite.
News und Informationen manuell auf diversen Portalen verbreiten kostet viel Zeit. Diese Arbeit nimmt Ihnen der Presseverteiler Connetar ab. Mit einem Klick wird dieser auch auf diesem Portal erscheinen. Testen Sie den Presseverteiler kostenlos.
News und Informationen manuell auf diversen Portalen verbreiten kostet viel Zeit. Diese Arbeit nimmt Ihnen der Presseverteiler Connetar ab. Mit einem Klick wird dieser auch auf diesem Portal erscheinen. Testen Sie den Presseverteiler kostenlos.
Informieren – Archiv
Informieren und Werben
