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Seit Juni 2026 gilt die neu gefasste DGUV Information 209-015. Sie stellt Planung, Durchführung und Dokumentation von Wartungsarbeiten auf den Prüfstand. Was Betriebe jetzt beachten sollten.
Mit der im Juni 2026 veröffentlichten DGUV Information 209-015 „Instandhaltung an Maschinen und Anlagen“ stellt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung die systematische Organisation von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten in den Mittelpunkt. Die Schrift ersetzt die Ausgabe von Januar 2018 und richtet sich an Betreiber, Arbeitgeber und Beschäftigte, die Instandhaltungsarbeiten durchführen oder dafür Verantwortung tragen.Klare Gliederung: Planung, Durchführung, Nachbereitung
Die 124 Seiten starke Publikation folgt konsequent dem Ablauf einer Instandhaltungsmaßnahme. Neu aufgenommen wurden unter anderem die Themen Restenergien, Einsatz von Fremdfirmen, Freigabescheine, Manipulation von Schutzeinrichtungen, die Last Minute Risk Analysis (LMRA), sicheres Verhalten sowie das Öffnen von Rohrleitungen. Ziel ist es, Gefährdungen zu vermeiden und Arbeiten so zu planen, dass niemand zu Schaden kommt.
Dokumentation als Nachweis und als Steuerungsinstrument
Neben der technischen Durchführung gewinnt die Nachbereitung an Bedeutung. Erfasste Wartungen, Prüfungen und festgestellte Mängel schaffen Transparenz, erleichtern die Planung der nächsten Intervalle und unterstützen den Nachweis einer ordnungsgemäßen Instandhaltung gegenüber Aufsichtsbehörden, Unfallversicherungsträgern und Auditoren.
Eine systematisch organisierte Wartung erhöht damit nicht nur die Arbeitssicherheit. Sie trägt auch dazu bei, Maschinen wirtschaftlich einzusetzen, Stillstandszeiten zu reduzieren und die Lebensdauer zu verlängern. Instandhaltung wird so zu einem festen Bestandteil eines vorausschauenden Maschinenmanagements.
Vom Papier in die Praxis
Genau an dieser Stelle setzt der Wartungsplaner der HOPPE Unternehmensberatung an. Die Software bildet den kompletten Zyklus ab: Prüfobjekte anlegen, Wartungs- und Prüfintervalle festlegen, automatisch an Termine erinnern, Prüfberichte erledigen und Prüfprotokolle revisionssicher ablegen. Wiederholungsprüfungen werden automatisch erzeugt, Verantwortlichkeiten sind jederzeit nachvollziehbar. Rund 39.000 Anwender in 14 Ländern arbeiten bereits mit der Lösung.
„Wer nachhaltig und wirtschaftlich instand halten will, sollte alle Schritte sorgfältig planen und dokumentieren“, so Dipl.-Ing. Ralf Grande, Geschäftsführer der HOPPE Unternehmensberatung GmbH. „Die neue DGUV Information beschreibt sehr genau, worauf es ankommt. Unsere Aufgabe ist es, diese Anforderungen im Betriebsalltag ohne Mehraufwand umsetzbar zu machen.“
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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Hoppe Unternehmensberatung GmbH
Herr Ralf Grande
Seligenstädter Grund 8
63150 Heusenstamm
Deutschlandfon ..: 06104/65327
web ..: https://www.hoppe-net.de/
email : info@Hoppe-Net.deDie HOPPE Unternehmensberatung GmbH mit Sitz in Heusenstamm entwickelt seit 35 Jahren Softwarelösungen für Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Wartung und Instandhaltung. Mehr als 5.800 Unternehmen in 14 Ländern setzen auf unsere marktführenden Lösungen Wartungsplaner und Inventarsoftware, von der Einzelanlage bis zur Konzernstruktur. Der Wartungsplaner unterstützt Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Instandhaltungs- und Produktionsleiter bei der Planung, Durchführung und rechtssicheren Dokumentation von Prüfungen und Wartungen, bei mittelständischen Betrieben ebenso wie bei Konzernen und öffentlichen Verwaltungen.
Pressekontakt:
Hoppe Unternehmensberatung GmbH
Herr Ralf Grande
Seligenstädter Grund 8
63150 Heusenstammfon ..: 06104/65327
email : info@hoppe-net.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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DGUV Information 209-015: Was verlangt die Neuausgabe vom Juni 2026 von Ihrem Betrieb?
veröffentlicht am 2. September 2026 in der Rubrik Presse - News
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DGUV Information 209-015: Was verlangt die Neuausgabe vom Juni 2026 von Ihrem Betrieb?
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